Werbung in der Fastenzeit

Mit dem Ascher-Mittwoch ist nur für Karnevalisten alles vorbei. Die Wirtschaft plant, denkt und produziert und behält dabei ihre gute Stimmung für das bevorstehende Geschäft. Und sie hat alle Chancen, erstklassige Ergebnisse zu realisieren. „Werbung und Fastenzeit haben nichts miteinander zu tun und trotzdem können werbetreibende Unternehmen davon ableiten, so Hans-Joachim Evers, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Werbeartikelgroßhändler- und –Berater (bwg). Die so genannten Fastenregeln können abgeleitet auch Regeln für die werbetreibende Wirtschaft sein. „Damit sind insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen für die zukünftigen Umsätze in den Quartalen II und III bestens gerüstet. Eine ungewöhnliche, aber hilfreiche Methode ist es, konsequent Regeln anzuwenden.“

Nummer eins der Fasten-Regeln ist „die Besinnung auf das Wesentliche“. Hierzu Hans-Joachim Evers: Nicht nur was die werblichen Ansätze betrifft, auch bei den betrieblichen Abläufen sollten sich Firmen fragen, ob sie sich wirklich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Im Alltagsstress fällt es vielleicht nicht auf, dass man sich verzettelt oder zuviel zumutet. Auch weist diese Regel darauf hin, dass die Ansprache der Sinne wichtig ist. So müssen Firmen wieder lernen, die so genannten „Five-Sense-Communication“ zu leben. Nicht nur das Sehen bzw. Hören von Produkten oder Dienstleistungen sind werbestark, sondern vor allem das taktile, das olfaktorische und das thermale Empfinden.“ Das liegt vor allem daran, dass zweidimensionale Werbeträger, wie etwa eine Zeitungsanzeige, nur „auf die Augen zielen“, so Hans-Joachim Evers. Anders der Werbeartikel. Er ist in der sinnlichen Voll-Ansprache einmalig.

Eine weitere Regel hinterfragt „die ernstgemeinte Beziehung zu Mitmenschen“. Dies macht sich dadurch bemerkbar, wie viel Zeit man in Gesprächen oder anderen Begegnungen dem Mitmenschen schenkt. „Wenn Zeitdauer und Kontakt-Qualität von Terminkalendern im 15-Minuten-Takt diktiert wird, dürfte man nicht von tragfähigen Beziehungen sprechen“. „Gerade in einer schnelllebigen Zeit spielt die Wertschätzung des Kunden eine bedeutende Rolle. Kann man ein Beratungsgespräch mit der Übergabe eines Werbeartikels sinnvoll miteinander verbinden, schont man sogar Zeit. Der Werbeartikel erfordert nicht naturgemäß eine längere zeitige Beschäftigung, jedoch da man ihn in Händen hält, erfühlt, buchstäblich „be-greift, geht er sinnlich mit dem Gesprächsverlauf über. Aufgrund seiner Langlebigkeit ist der Werbeartikel eigentlich zeitlos, er übt permanent eine Kundenansprache aus.

Die dritte Regel beschäftigt sich mit der „Werthaltigkeit des Lebens“. Übertragen auf die Wirtschafts-Wirklichkeit bedeutet dies, dass Qualität und Wertestandard favorisiert werden sollte, d.h. auf die Werbung bezogen, Werbeartikel sollten die Werte der Produktpalette bzw. der Dienstleistung des werbenden Unternehmens widerspiegeln. „Beim Verkauf von Dienstleistungen oder Produkten muss sich der Kunde darauf verlassen, dass die zugesagte Qualität eingehalten wird. Am besten in dem Sinne von „Hält ein Leben lang“. Unternehmen sollten moralisch überprüfen, ob sie zu Gunsten des Profits minderwertige Angebote in den Markt bringen. Auch der Einsatz von Werbeartikeln, die erste Stufe des Anbietens muss schon dieser Regel unterworfen werden. Minderwertige, nicht funktionierende Werbeartikel werben kontraproduktiv und können unbewusst auf die Gesamtleistung des Unternehmens hinweisen. Firmen, die für erstklassige Qualität stehen, sollten die geeigneten Werbeartikel suchen und finden, um dies den Kunden auch zu zeigen.“ Hinzu komme, so der bwg, dass beim Einsatz von Werbeartikel man nicht mit beiden Händen hart erarbeitetes Geld durch übermäßige Werbebudgets wieder ausgibt. Ein angemessenes Verhältnis von Werbeeinsatz und notwendiger Investition dafür, wäre überdenkenswert. Der bwg macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Werbeartikel schon in kleinen Stückzahlen, CI gerecht, produziert werden können und einsetzbar sind.

Die in der Fastenzeit insgesamt angestrebte „bewusste Lebensweise“ könne nach Ansicht von Hans-Joachim Evers nicht nur eine Schulung des Geistes bei Religionen sein, sondern auch eine mentale Übung in der Wirtschaft; ein Marketing-TÜV zur rechten Zeit. „Wer sich regelmäßig Regeln z.B. der einer Fastenzeit unterwirft“, findet Gefallen daran, sich ständig selbst zu überprüfen, selbst zu erkennen, was Wesentlich ist und entsprechend so zu leben. Warum nicht auch in der Wirtschafts-Welt?“ Wer es tut, wird am Ende dieser Fastenzeit auch das Erlebnis bzw. das positive Ergebnis seines Marketings erleben! 

bwg-Geschäftsstelle, Herrn Hans-Joachim Evers
Jasminweg 4, 41468 Neuss
Tel.: 02131/222560 Fax.: 02131/222660
Internet: www.bwg-verband.de
e-Mail: info@bwg-verband.de