„Überregulierung“ – Neues Gesetz stellt Werbeartikelbranche auf harte Probe

Nach Auffassung des Bundesverbandes der Werbemittel-Berater und Großhänd-ler e.V. (BWG) gefährdet das Inkrafttreten des neuen europäischen Produktsi-cherheitsgesetzes (ProdSG) den Erfolg der Werbeartikel-Branche. Die Regulie-rung besagt, dass jedes Produkt, das künftig in Europa auf den Markt gebracht wird, mit der vollständigen Adresse des Herstellers versehen sein muss. Dabei sind der Name und eine zustellungsfähige Anschrift gefordert. Die Bekanntgabe einer Homepage reicht nicht aus.

Diese strikte Kennzeichnungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bedeutet für Werber und be-sonders für Händler zahlreiche Probleme bis hin zu existentiellen Sorgen. „Es geht zum einem um den Platz, der auf kleineren Werbemitteln wie Kugelschreibern, USB-Sticks oder Feuerzeugen einfach nicht gegeben ist“, erklärt Joachim Schulz, seit Beginn des Jah-res Vorsitzender des BWG.

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