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Durch Geschenke können Steuern gespart werden.

Einfach erklärt: steuerliche Behandlung von Geschenken und Werbeartikeln an Kunden und Geschäftspartner im Jahr 2022

Geschenke, egal ob zu Werbezwecken oder rein aus gutem Willen, müssen im Geschäftskontext, anders als bei einer privaten Schenkung, gesondert behandelt werden. Die Redewendung, einem geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul, gilt hier nicht.
Passt der Verschenker nicht auf, weil er die Gesetzeslage nicht kennt, kann sich das zulasten des Beschenkten auswirken.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie im geschäftlichen Kontext schenken und wie Sie es am besten umsetzen.

Geschenke an Kunden und Geschäftspartner – Was gilt für Verschenker?

Für das Jahr 2022 gelten die gleichen Regelungen, wie auch für die Jahre zuvor.
So sieht der Gesetzgeber vor, dass Geschenke unter einem Wert von zehn Euro als Streuwerbeartikel gelten und somit von jeglicher Steuerlast befreit sind. Das bedeutet auch, dass Geschenke, die einen Wert von 10 € nicht überschreiten, auch nicht dokumentiert werden müssen.
Geschenke, die einen Wert im Bereich von 10 € bis 35 € haben, müssen dokumentiert und versteuert werden.
Das bedeutet, dass der Verschenker das Geschenk als Betriebsausgabe deklarieren kann und es in jedem Fall dokumentieren muss.
Die Dokumentation ist wichtig, um im Falle einer Prüfung nachvollziehen zu können, woher ein Geschenk stammt oder an wen das Geschenk gesendet wurde.
Diese Informationen müssen nachvollziehbar, etwa in einer Excel-Tabelle, dokumentiert werden.
Überschreitet das Geschenk den Wert von 35 € auch nur um einen Cent, so kann das Geschenk nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Geschenke im Wert von 10 bis 35 €, können also als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Wichtig zu wissen ist, dass in den 35 € auch die Umsatzsteuer eingerechnet werden muss.Zudem gilt: 35 €, pro Kopf, pro Jahr.
Das bedeutet, dass pro Beschenkten, pro Jahr, der Wert von 35 € nicht überschritten werden darf.
Den Gesetzestext und die Beschlüsse finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG unter Paragraf 37b.

Geschenke an Kunden und Geschäftspartner – Was gilt für Empfänger?

Wenn Sie ein Geschenk von einem Geschäftspartner erhalten haben, gelten folgende Regelungen.
Wenn das Geschenk bereits vom Versender pauschalisiert wurde, so fällt bei Ihnen keine weitere Steuerlast an.
Wurde das Geschenk nicht pauschalisiert, so müssen Sie das Geschenk als Geschäftseinnahme versteuern und ebenfalls dokumentieren.
Das gilt bei Geschenken mit einem Wert in Höhe von 10 € bis 35 €.
Geschenke, mit einem Wert von unter 10 €, gelten als Streuwerbeartikel oder Give-aways und müssen weder von Ihnen, noch von dem Verschenker dokumentiert oder versteuert werden.

Wie funktioniert die Pauschalversteuerung und was bedeutet pauschalisieren?

Im Regelfall entscheidet sich der Verschenker für die Pauschalversteuerung, damit das Geschenk sich nicht auf die Steuerlast des Empfängers auswirkt.
Um Ihnen diesen Sachverhalt noch besser zu verdeutlichen, können Sie sich anhand dieses Rechenbeispieles einen besseren Überblick verschaffen:
Sie möchten Ihrem Geschäftskunden ein Geschenk in Höhe von 30 € machen.
Damit Ihr Kunde das Geschenk nicht versteuern muss, entscheiden Sie sich für die Pauschalversteuerung.Das bedeutet, dass Sie den Wert des Geschenks pauschal mit 30 % versteuern und anschließend noch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag in die Rechnung mitbilanzieren.
Somit sieht die Rechnung wie folgt aus:
30 % von 30 €, sind genau 9 €.
Auf diese 9 € kommen jetzt noch 7 % Kirchensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag.
7 % von 9 € sind 63 Cent und 5,5 % von 9 € sind ca. 50 Cent.
Jetzt addieren Sie die 9 € mit 63 Cent und 50 Cent.
Sie erhalten das Ergebnis von 10 € und 13 Cent.
Das bedeutet, dass Sie 10 € und 13 Cent an das Finanzamt überweisen müssen, wenn Sie Ihrem Geschäftskunden ein Geschenk in Höhe von 30 € machen und nicht wollen, dass bei jenem eine Steuerlast anfällt.
Diesen Vorgang nennt man pauschalisieren.
Informieren Sie Ihre Geschäftskontakte umgehend darüber, wenn Sie eine Schenkung vornehmen und informieren Sie diese darüber, ob das Geschenk pauschalisiert wurde oder nicht.

Steuern für Geschenke an Geschäftskunden – Steuerliche Behandlung von Geschenken

Wie sieht die Gesetzeslage bei Geschenken für Mitarbeiter aus?

Für diesen Sachverhalt haben wir ebenfalls einen ausführlichen Fachartikel verfasst, der Ihnen alle Fragen rund um dieses Thema beantwortet.
Sie finden den Artikel hier:

Die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst

Geschenke unter einem Wert von 10 € müssen weder versteuert noch dokumentiert werden.
Das gilt für Verschenker und Empfänger.
Geschenke mit einem Wert von 10 € bis 35 € müssen beiderseits dokumentiert und einseitig versteuert werden.
Entweder Sie, als Verschenker, pauschalisieren den Betrag oder die Steuerlast wird beim Empfänger fällig. Geschenke mit einem Wert von 10 € bis 35 € können als Geschäftsausgabe geltend gemacht werden.
Geschenke mit einem Wert von über 35 € übersteigen die Freigrenze von 35 € und können nicht als Geschäftsausgabe geltend gemacht werden.

Quellen und Nachweise

gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html

https://www.steuern.de/geschenke-arbeitnehmer