Werbeartikel-Recycling

SOURCE garantiert vorschriftsmäßige Entsorgung nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Laut des am 24. März 2005 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) können Verbraucher ab dem 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die dort gesammelten Geräte müssen von den Herstellern zurückgenommen und nach dem Stand der Technik sicher entsorgt werden. Dies gilt auch für Elektro-Werbemittel, wie Computer-Zubehör, Radios, USB-Sticks, Uhren, Taschenlampen usw. Alle Artikel, die in den Verkehr gebracht werden, sind dauerhaft zu kennzeichnen, so dass der registrierte Hersteller eindeutig identifiziert werden kann. Durch das Anbringen des Symbols der „durchgestrichenen Mülltonne“ soll darüber hinaus verhindert werden, dass Elektrogeräte aus privaten Haushalten in den Restmüll gegeben werden und damit nicht in den Rücknahmekreislauf gelangen.

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