Beim Staatsbetrieb sind Werbeartikel „Betriebsausgaben“

Nach dem G8-Gipfel ist klar: Georg W. Bush hat welche, Wladimir Putin hat welche; Tony Blair hat welche und Shinzo Abe hat auch welche. Gemeint sind Werbeartikel. Aufmerksamkeitsstarke Erinnerungen an drei Tage in Heiligendamm auf Einladung der Bundesregierung. Genauer gesagt: auf Rechnung des Steuerzahlers. Wenn sich persönliche Erinnerungen zu verflüchtigen drohen, helfen die dreidimensionalen Werbeträger auch den Staats- und Regierungschefs beim Sortieren ihrer Erfahrungen. Wie viele Werbeartikel exakt überreicht wurden bleibt wohl Staatsgeheimnis. „Entscheidend ist aber“, so Hans-Joachim Evers, 1. Vorsitzender des Gesamtverbandes der Werbeartikel Wirtschaft (GWW), „die Tatsache, dass für Belange des Staatsbetriebes Werbeartikel Betriebsausgaben sind. Diese Praxis wünschen wir uns auch uneingeschränkt in der freien Wirtschaft.“ Hier aber ist der Unternehmer an die Regelung des Einkommenssteuergesetzes gebunden. Die legt fest, dass pro Kalenderjahr und Empfänger insgesamt nur maximal 35,00 Euro als Betriebsausgaben steuerabzugsfähig sind.

Wenn Ende Juni die EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland ausläuft, dann wurden in diesen sechs Monaten im Wert von über zwei Millionen Euro Werbeartikel in verschiedensten Behörden und Auslandsvertretungen verteilt. Das Auswärtige Amt orderte eine Kollektion von 25 verschiedenen Artikeln. Die Palette reicht von klassischer Konferenzausstattung über diplomatischen Reisebedarf und Regenschirme bis hin zu innovativen Werbeartikeln wie einem Stressball. „Alle diese Produkte sind sinnvoll und unterstützen das Ziel des Absenders auf sich aufmerksam zu machen. So verfahren alle Regierungen der EU, wenn sie halbjährlich den Vorsitz übernehmen.“, unterstreicht Hans-Joachim Evers. „Auch politische Ziele wollen und sollen buchstäblich begreifbar sein. Das ist ja gerade eine der Stärken des Werbeartikels. Deshalb freuen wir uns über den Einsatz des Werbeartikels auch an höchster politischer Stelle.“ Der Branchen-Dachverband wünscht sich aber, einen klaren Durchblick auf beiden Augen. „Was für die Politik gilt, muss auch für die Wirtschaft gelten“, fasst Evers die Position des GWW zusammen. „Produkte mit einer Werbebotschaft sind Betriebsausgaben und müssen als solche auch in der Wirtschaft ohne Einschränkung geltend gemacht werden können“.

Die Bundesregierung oder Bundesministerien sind nicht die einzigen öffentlichen Auftraggeber, wenn es um den Einsatz von Werbeartikeln geht. Auch Stadtverwaltungen wie Bonn, Wuppertal, Bielefeld, Köln, Hoyerswerda, Münster oder Kiel nutzen nachweislich dieses Werbemedium, um auf sich aufmerksam zu machen. „Selbstverständlich sind auch bei allen politischen Parteien Werbeartikel hoch im Kurs“, erklärt Hans-Joachim Evers. Die spürbare Ungleichbehandlung für Unternehmen besteht darin, dass die Politik in der freien Wirtschaft das verhindert, was sie selbst praktiziert: Unternehmen würden viel mehr Werbeartikel einsetzen, um Firmen- und Produkt-Image durch kreative Botschaften zu vermitteln. Hier besteht laut aktueller GWW-Studie noch großes Potential. Und als Folge kann der Staat durch Umsatz- und Gewinn-Steigerungen Steuer-Mehreinnahmen generieren.

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