Beim Staatsbetrieb sind Werbeartikel „Betriebsausgaben“

Nach dem G8-Gipfel ist klar: Georg W. Bush hat welche, Wladimir Putin hat welche; Tony Blair hat welche und Shinzo Abe hat auch welche. Gemeint sind Werbeartikel. Aufmerksamkeitsstarke Erinnerungen an drei Tage in Heiligendamm auf Einladung der Bundesregierung. Genauer gesagt: auf Rechnung des Steuerzahlers. Wenn sich persönliche Erinnerungen zu verflüchtigen drohen, helfen die dreidimensionalen Werbeträger auch den Staats- und Regierungschefs beim Sortieren ihrer Erfahrungen. Wie viele Werbeartikel exakt überreicht wurden bleibt wohl Staatsgeheimnis. „Entscheidend ist aber“, so Hans-Joachim Evers, 1. Vorsitzender des Gesamtverbandes der Werbeartikel Wirtschaft (GWW), „die Tatsache, dass für Belange des Staatsbetriebes Werbeartikel Betriebsausgaben sind. Diese Praxis wünschen wir uns auch uneingeschränkt in der freien Wirtschaft.“ Hier aber ist der Unternehmer an die Regelung des Einkommenssteuergesetzes gebunden. Die legt fest, dass pro Kalenderjahr und Empfänger insgesamt nur maximal 35,00 Euro als Betriebsausgaben steuerabzugsfähig sind.

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