Die steuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für betrieblich veranlaßte Geschenke
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1
(5) Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen;