Die steuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für betrieblich veranlaßte Geschenke

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EStG § 4 Abs. 5 Satz 1

(5) Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen;

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