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Werbemittel Lexikon

Werbemittel Lexikon: Buchstabe "Designschutz"

Werbebegriffe von A bis Z – das SOURCE Werbemittel-Lexikon In unserem Werbemittel-Lexikon stellen wir Ihnen relevante Begriffe rund um Werbung, Marketing und PR vor. Von A wie Affinität bis Z wie Zielgruppe. So entschlüsseln Sie im Handumdrehen das Werbe-Fachchinesisch und finden sich mühelos in der Welt der Promotion zurecht. Über weitere Anregungen und Beiträge zu unserem Werbemittel-Lexikon freuen wir uns. Schicken Sie Ihre Vorschläge einfach an info@source-werbeartikel.com.

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Designschutz

Design kann als sogenanntes Geschmacksmuster beim Patentamt geschützt werden, wobei es auf die Gesamtheit der den Augensinn ansprechenden Merkmale ankommt. Technische Merkmale sind hierbei ohne jegliche Bedeutung.

Voraussetzung für die Eintragung ist die Neuheit und Eigentümlichkeit des Designs. Wurde das Design bereits veröffentlicht, ist die Neuheit i.d.R. nicht mehr gegeben. Es gilt allerdings für den Urheber/Anmelder eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten.

Die Schutzdauer beträgt zunächst 5 Jahre ab dem Anmeldetag und kann auf maximal 20 Jahre verlängert werden.

Das Gebrauchsmuster verleiht dem Urheber/Inhaber das ausschließliche Recht, ein gewerbliches Muster oder Modell ganz oder teilweise nachzubilden

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